Der Straf-Hammer: Google muss fast eine Milliarde zahlen

Auch, wenn Google zuletzt 40 Milliarden Dollar Gewinn gemacht hat, die Strafe der EU tut weh. Google-Zentrale in Kalifornien (Foto: Justin Sullivan)

Die Europäische Union verhängt eine Geldbuße von 890 Millionen Euro gegen Google. Nach Ansicht der EU-Kommission hat der US-Konzern seine Marktmacht missbraucht, eigene Dienste bevorzugt und Konkurrenten benachteiligt.

Google soll sowohl bei seiner Suchmaschine als auch im App-Marktplatz Google Play gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen haben. Das teilte die EU-Kommission mit.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht die Darstellung der Suchergebnisse. Google soll eigene Angebote wie Sportergebnisse oder die Hotelsuche deutlich prominenter platziert haben als vergleichbare Dienste anderer Anbieter. Konkurrenzangebote hätten dadurch weniger Aufmerksamkeit erhalten und seien gegenüber den eigenen Google-Diensten benachteiligt worden.

App-Entwickler bei Google Play eingeschränkt

Auch beim App-Marktplatz Google Play sieht die EU-Kommission Verstöße. Google habe Entwickler zu stark daran gehindert, ihre Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des Play Stores hinzuweisen.

App-Anbieter konnten demnach nicht ausreichend dafür werben, dass Abonnements oder digitale Inhalte auf einer anderen Internetseite oder in einem konkurrierenden App-Store möglicherweise günstiger erhältlich sind.

EU verlangt grundlegende Änderungen

Neben der Strafzahlung von 890 Millionen Euro muss Google seine Geschäftspraktiken anpassen. Drittanbieter sollen in den Suchergebnissen künftig fair und ohne Benachteiligung gegenüber den Angeboten des Konzerns behandelt werden.

Die EU-Kommission erklärte zugleich, Google habe bereits Änderungen für die Darstellung der eigenen Dienste vorgeschlagen und begonnen, diese zu testen.

Auch die Regeln für App-Entwickler müssen überarbeitet werden. Anbieter sollen künftig sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit erhalten, bei Google Play auf alternative Kaufmöglichkeiten hinzuweisen.

Gebührenmodell verstößt gegen EU-Regeln

Google darf nach Ansicht der Kommission zwar eine Gebühr verlangen, wenn über seine Plattform erstmals ein neuer Kunde gewonnen wurde. Die bisher vorgesehene Höhe dieser Vermittlungsgebühr und die Dauer des Abrechnungszeitraums seien jedoch nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar gewesen.

Für den US-Konzern bedeutet die Entscheidung deshalb nicht nur eine hohe Geldstrafe. Google muss zugleich zentrale Bereiche seiner Suche und seines App-Geschäfts umbauen.

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