Alleinerziehende leisten enorm viel für unsere Gesellschaft. Sie gehen arbeiten, organisieren den Alltag und ziehen Kinder groß – häufig ohne verlässliche Unterstützung durch den anderen Elternteil. Rund 85 Prozent der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind Frauen.
Auch die Bundesregierung schien das verstanden zu haben. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht ausdrücklich, man wolle „Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen“. Unter anderem sollte künftig nur noch die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Doch von diesem Versprechen ist plötzlich nicht mehr viel zu spüren.
Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU will den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zahlen lassen. Bislang kann die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit bezogen werden. Rund 80.000 Jugendliche könnten ihren Anspruch verlieren.
Es ist das Geld der Kinder
Der Unterhaltsvorschuss ist kein Geschenk an alleinerziehende Eltern. Er springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend zahlt. Der Staat streckt das Geld vor und soll es anschließend vom säumigen Elternteil zurückfordern.
Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der Vorschuss derzeit höchstens 394 Euro im Monat. Das ist schon heute deutlich weniger als der reguläre Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. In der niedrigsten Einkommensgruppe liegt dieser für 12- bis 17-Jährige nach Abzug des halben Kindergeldes bei 523,50 Euro.
Seit der Reform von 2017 gilt der Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Jetzt soll diese Verbesserung teilweise zurückgedreht werden – ausgerechnet bei Jugendlichen, deren Bedürfnisse mit dem Alter nicht kleiner, sondern größer werden. Kleidung, Schulmaterial, Mobilität, Freizeit und digitale Ausstattung kosten Geld. Ein 16-jähriges Kind wird nicht plötzlich günstiger, nur weil der Staat sparen muss.
Sparen bei denen, die sich kaum wehren können
Prien begründet die Pläne mit den Sparvorgaben des Bundeshaushalts und den stark gestiegenen Belastungen für Länder und Kommunen. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit 2017 vervierfacht.
Natürlich müssen öffentliche Ausgaben überprüft werden. Aber politische Prioritäten zeigen sich gerade daran, wo gespart wird.
Man könnte säumige Unterhaltspflichtige konsequenter verfolgen. Man könnte die Rückforderung verbessern und prüfen, weshalb der Staat so oft auf den Kosten sitzen bleibt. Härtere Sanktionen und bessere Auskunftspflichten hat die Koalition sogar selbst angekündigt.
Doch nun sollen auch die Kinder einen Teil der Rechnung bezahlen.
Zwar kündigt Prien zugleich schärfere Konsequenzen für zahlungsunwillige Elternteile an. Sicher ist bislang jedoch vor allem eines: Für viele Alleinerziehende könnten ab dem 16. Geburtstag ihres Kindes bis zu 394 Euro im Monat fehlen.
Wo bleibt das Leistungsprinzip?
Gerade die CDU spricht gern vom Leistungsprinzip. Doch wo gilt dieses Prinzip für Menschen, die jeden Tag Erwerbsarbeit, Kindererziehung, Haushalt und Verantwortung miteinander vereinbaren?
Die Lebensleistung Alleinerziehender wird nicht nur übersehen. Sie droht durch diese Pläne auch noch bestraft zu werden.
Am Ende trifft die Kürzung nicht irgendeinen Haushaltsposten. Sie trifft Jugendliche, die nichts dafür können, dass ein Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Und sie trifft den Elternteil, der diese Verantwortung längst jeden Tag übernimmt.
Die Regierung hatte versprochen, Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen. Nun droht das Gegenteil.
Kinder sind offenbar eine Priorität – solange das Versprechen nichts kostet.

