Der mutmaßliche Terroranschlag am Rande des Berliner CSD hat eine Frau das Leben gekostet und zahlreiche Menschen verletzt. Besonders erschütternd: Der öffentlich gesuchte Verdächtige war polizeibekannt und wurde dem islamistischen Milieu zugerechnet. Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ galt er sogar als Gefährder und war zeitweise observiert worden.
Genau hier könnte moderne Gesichtserkennung einen entscheidenden Sicherheitsgewinn bringen. Kameras an Zugängen und im Umfeld besonders gefährdeter Großveranstaltungen könnten Besucher automatisiert mit einer eng begrenzten Liste gewaltbereiter Gefährder und gesuchter Personen abgleichen. Bei einem Treffer würden Beamte alarmiert und könnten die Person kontrollieren, bevor sie sich einer Menschenmenge nähert.
Ob der Anschlag dadurch tatsächlich verhindert worden wäre, lässt sich nicht seriös behaupten. Die Tat ereignete sich außerhalb der eigentlichen Veranstaltungsstrecke. Gesichtserkennung hilft zudem nur, wenn geeignete Kameras vorhanden sind, ein verwertbares Bild entsteht und der Betroffene auf einer rechtmäßig geführten Beobachtungsliste steht. Sie ist ein Werkzeug, keine Garantie.
Trotzdem dürfen Sicherheitsbehörden technisch nicht länger mit angezogener Handbremse arbeiten. Das EU-Recht lässt biometrische Echtzeiterkennung in eng begrenzten Ausnahmefällen zu, etwa zur Abwehr einer konkreten terroristischen Gefahr. Deutschland sollte diesen Spielraum nutzen: nur bei Hochrisikoveranstaltungen, mit richterlicher Kontrolle, kleinen Watchlists und menschlicher Prüfung jedes Treffers. Die Daten Unbeteiligter müssten sofort gelöscht werden; gerade beim CSD dürfte niemals eine Teilnehmerdatei entstehen.
Freiheit braucht Schutz. Wer offene und vielfältige Veranstaltungen bewahren will, muss der Polizei rechtsstaatlich kontrollierte moderne Mittel geben.

