Große Klappe, dünne Haut: Die AfD-Bundestagsfraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz gestellt. Der Grund? Merz hatte der Partei im Bundestag etwas zugemutet, das die AfD sonst von allen anderen mit großer Leidenschaft einfordert: eine scharfe politische Meinungsäußerung.
In der Generaldebatte des Bundestages hatte Merz das von der AfD propagierte Konzept der „Remigration“ frontal angegriffen. Es sei, so der Kanzler, „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“. Die AfD hält diese Aussage für „strafrechtlich relevant“ und „vollkommen inakzeptabel“ – und zog prompt zur Justiz.
Man muss Merz’ Formulierung nicht mögen. Man kann sie für überzogen, polemisch oder historisch problematisch halten. Genau darüber kann und sollte in einer Demokratie gestritten werden. Doch ausgerechnet die Partei, die sich seit Jahren als letzte Verteidigerin einer angeblich bedrohten Meinungsfreiheit inszeniert, beantwortet eine drastische politische Kritik nun mit einer Strafanzeige.
Mimimi.
Besonders hübsch wird die Geschichte durch Stephan Brandner. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion gehört zu denjenigen, die die Anzeige gegen Merz öffentlich vertreten. Derselbe Stephan Brandner erklärte noch im April dieses Jahres: „In einer funktionierenden Demokratie müssen Politiker Kritik – auch scharfe und zugespitzte – aushalten können.“ 2024 formulierte er noch grundsätzlicher: Politiker müssten „mit Kritik und satirischen Beiträgen leben“; die Meinungsfreiheit habe „ganz klar Vorrang“.
Das ist eine bemerkenswerte Halbwertszeit politischer Grundsätze.
Wenn Robert Habeck oder andere Politiker gegen Beleidigungen vorgehen, spricht die AfD gern von „Majestätsbeleidigung“, von überempfindlichen Politikern und von einer Gefahr für die Meinungsfreiheit. Noch im Dezember 2025 warf Brandner ausgerechnet Friedrich Merz wegen dessen Strafanzeigen vor, wie eine „beleidigte Leberwurst“ zu agieren.
Jetzt ist die Leberwurst offenbar blau.


